Hassverbrechen müssen an der Wurzel gestoppt werden.

Wenn keine entschlossenen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden folgen, wird die Ausbreitungsrate solcher Verbrechen in der Gesellschaft unkontrollierbar. Hassverbrechen – Drohungen und Gewalt auf der Grundlage des Geschlechts, des Glaubens, des Lebensstils oder anderer Merkmale – sind im sicheren Lettland nicht zulässig. Artikel 94 der Verfassung legt das Recht jedes Einwohners Lettlands auf Achtung des Privatlebens fest. Die Rücksichtslosigkeit von Tukums Verbrechen verstrickt die gesamte Gesellschaft, ebenso wie das System selbst, das bisher oft ähnliche Äußerungen über die gemachten Drohungen ignoriert hat. Im Fall von Tukums müssen unverzüglich Ermittlungen eingeleitet werden, um die Umstände des mutmaßlichen Hassverbrechens aufzudecken. Mein Beileid gilt den Opfern und ihren Angehörigen sowie meinem Genesungswunsch. Als Justizministerin fordere ich, dass die notwendigen Arbeiten gleichzeitig in zwei Richtungen durchgeführt werden. Erstens ist es notwendig, die Praxis der polizeilichen Aktivitäten zu ändern, indem solche Eingaben zu Bedrohungen im Zusammenhang mit einer möglichen Hasskriminalität bewertet werden. Nach Eingang des Antrags muss die Polizei bereits präventiv handeln, um das mutmaßliche Opfer zu schützen. Die Polizei hat das Recht, ein Strafverfahren wegen Gewalt oder Bedrohung nach dem Strafrecht einzuleiten, das bereits die Möglichkeit bietet, auf Fälle von Hass zu reagieren. Diese Praxis muss unverzüglich eingeführt werden. Zweitens ist zu prüfen, ob das Motiv des sozialen Hasses bei Gewalt und Drohungen nicht als erschwerender Umstand zu bestimmen ist. Ich habe die Kollegen des Justizministeriums beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten, die der Saeima zur Bewertung vorgelegt werden sollen.

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